Nach dem Einzug

Nach dem Einzug gibt es noch einige Behördengänge zu erledigen. Je früher Sie sich dazu aufraffen können, umso besser. Damit sie nichts vergessen, können Sie hier die Checkliste abhaken.

Stellen Sie sich bei Ihren neuen Nachbarn vor. Das schafft gleich ein persönliches Verhältnis und erleichtert das Zusammenleben. Nach ein paar Tagen der Eingewöhnung sllten Sie mit Ihren Kindern die neue Umgebung erkunden. Suchen Sie gemeinsam den sichersten Weg zur Schule und/ oder zum Kindergarten.

Jetzt gibt es noch einige Behördengänge zu erledigen. Sie müssen innerhalb von 14 Tagen dem Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro oder Meldestelle) Ihre neue Anschrift mitteilen. In der Regel ist eine Abmeldung vom alten Wohnort nicht erforderlich, nur in Ausnahmefällen, z.B. Umzug ins Ausland. Lassen Sie auch gleich Ihren Personalausweis und Pass umschreiben.

Wenn Sie Autobesitzer sind, müssen Sie beim Straßenverkehrsamt Ihre neue Anschrift angeben. Dazu brauchen SIe die Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, Personalausweis, Kfz-Schein und Brief sowie letzte TÜV- und ASU-Bescheinigung, sofern das Fahrzeug bereits einmal zur Haupt- und Abgasuntersuchung vorgeführt werden musste. Ihre neue Anschrift wird eingetragen. Ziehen Sie weiter weg, müssen Sie Ihr Auto neu zulassen. Dann müssen Sie zusätzlich die Versicherungs-Deckungskarte vorlegen, die Sie bei Ihrer Versicherung bekommen.