So früh wie möglich

Alte Wohnung
Kündigen Sie Ihren alten Mietvertrag fristgerecht. Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich erfolgen, die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sie können mit Ihrem Vermieter aber auch vereinbaren, dass Sie einen Nachmieter stellen. Die Mietkaution muss Ihr Vermieter mit Zins- und Zinseszins zurückzahlen. Sprechen Sie mit ihm alle notwendigen Renovierungsarbeiten ab, die Sie bis zur Wohnungsübergabe erledigen müssen. Schönheitsreparaturen sind nur dann Ihre Sache, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Lassen Sie sich den Zustand der zurückgegebenen Wohnung schriftlich bestätigen. Entrümpeln Sie Speicher, Keller und Garage. Ausmisten spart Transportkosten!

Neue Wohnung
Achten Sie beim Abschluss eines neuen Mietvertrags auf Klauseln, bei denen es um Geld geht, z..B. bei Vereinbarungen über Schönheitsreparaturen oder Nebenkosten. Vorsicht bei Staffelmieten! Zeitmietverträge müssen einen Befristungsgrund haben. Falls Sie Ihre neue Wohnung über einen Makler bekommen haben, darf er nur dann Provision verlangen, wenn er mit Ihnen einen Maklervertrag geschlossen hat. Als Kaution sind höchstens drei Monats-Kaltmieten zulässig. Eine Barkaution muss auf einem Sonderkonto (Sparbuch) angelegt und verzinst werden. Halten Sie auch beim Einzug in Ihre neue Wohnung den Zustand schriftlich fest. Lassen Sie sich den Energieausweis des Hauses zeigen. So können Sie einschätzen, ob die Nebenkostenvorauszahlungen für die Heizkosten realistisch sind.