Halteverbotszone einrichten

Den optimalen Parkplatz für das Be- und Entladen amtlich sichern und unötige Wegstrecken vermeiden.

Das Halteverbot wird zwischen zwei und vier Tagen vor dem Umzug eingerichtet.

Dazu werden von der verantwörtlichen Behörde StVO-konforme Halteverbotsschilder aufgestellt. Alle Fahrzeuge in der Halteverbotszone werden notiert.

Sollten diese Fahrzeuge - bis zum Umzugstag - die Halteverbotszone nicht verlassen haben, dürfen diese kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Damit ist der optimale Parkplatz für den Möbelwagen amtlich gesichert.

Nach dem Umzug werden die Halteverbotsschilder wieder abgeholt.